Betriebsrat
Diese Funktion, ausgelöst über einen optionalen Taster, ermöglicht dem Fahrzeugführer das verbaute GPS-Ortungssystem vorübergehend „ausser Betrieb“ zu nehmen. In der Praxis bedeutet das, dass der Fahrzeugführer für seine privaten Fahrten das Fahrzeug zur Ortung auf „unsichtbar“ setzt und somit im Fahrzeugtracking in der Firmenauswertung zu diesen Zeiten nicht aufgeführt wird. Diese Funktion kommt überwiegend in Unternehmen zum Einsatz, bei welchen die betroffen Mitarbeiter/Fahrer ihre überlassenen Fahrzeuge auch privat nutzen dürfen. Selbstverständlich beachten wir bei dieser Funktion die Vorgaben der DSGVO und unterstützen Betriebsräte bei der Argumentation ihren Kollegen gegenüber.
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