Führerscheinkontrolle
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Führerscheinkontrolle: Ohne Führerschein in Unfall verwickelt
Teuer wird es auch im Falle eines Unfalls. Der Grund: Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischt der Versicherungsschutz. Folglich kann das Unternehmen des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Umgekehrt kann beim Fahren ohne Führerschein auch der Arbeitgeber belangt werden. Der Grund: Die Anordnung von Fahrten stellt eine Straftat dar, wenn der vorgesehene Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Führerscheinkontrolle ist also keine Gängelung der Mitarbeiter, sondern sichert Geschäftsführer und Fuhrparkleiter rechtssicher ab.
Abgesichert ist allerdings nur, wer rechtssicher und lückenlos eine Führerscheinkontrolle nachweisen kann. Um einer Klage zu entgehen, muss das Unternehmen also nachweisen, dass regelmäßige Führerscheinkontrollen stattfinden – und entsprechend dokumentieren.
Führerscheinkontrolle im Fuhrpark: Digital, analog, Excel?
Händische Listen sind für kleine Fuhrparks ein probates Mittel. Bei der manuellen Führerscheinkontrollen im Fuhrpark müssen alle Dienstwagennutzer ihre Führerscheine im Original bei einer autorisierten Person vorzeigen. Diese prüft deren Echtheit und Gültigkeit. Anschließend wird ein Kontrollnachweis sowie eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, den Fuhrparkleiter bei Verlust oder Einzug des Führerscheins zu informieren. Die gesamte Dokumentation muss anschließend für mindestens fünf Jahre archiviert werden.
Schon am Ablauf wird deutlich: Mit der Anzahl an Mitarbeitern steigt der Aufwand der Führerscheinkontrolle enorm. Für kleine Fuhrparks funktioniert die manuelle Kontrolle noch, für große Fuhrparks ist sie kaum praktikabel. Zudem ist die Umsetzung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht immer wasserdicht, da sich Dritte Zugriff zum Ablageordner verschaffen könnten.
Und apropos Ordner: Die staubigen Ordner brauchen Platz, der in vielen Unternehmen sowieso Mangelware ist. Abhilfe schaffen hier Lösungen aus dem digitalen Bereich.
Vorteile der digitalen Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Zwar ist die Nutzung einer Software zur Führerscheinkontrolle im Fuhrpark mit Kosten verbunden, in der Regel amortisieren sich diese allerdings schon nach kurzer Zeit. Viele Fuhrparkmanager unterschätzen zudem den zeitlichen Aufwand der Kontrolle und unterschätzen somit auch den mit der Digitalisierung einhergehenden Zugewinn an Effizienz. Und es gibt noch weitere Vorteile:
FAQs Führerscheinkontrolle
In welchem Turnus sollte die Führerscheine der Angestellten überprüft werden?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es hierfür nicht. In der Praxis hat sich bei vielen Fuhrparkunternehmen ein halbjährlicher Rhythmus bewährt. Damit ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite, wie aus diesem Urteil hervorgeht: (LINK: https://arbeitsschutz-herbst.de/arbeitsschutz/fuehrerscheinkontrollen-mindestens-zwei-mal-im-jahr/).
Wie kann man Führerscheinkontrollen im Fuhrpark effektiv und kosteneffizient durchführen?
Um Führerscheinkontrollen im Fuhrpark effektiv und kosteneffizient durchzuführen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung
- – Automatisierung: Unternehmen können auf automatisierte Systeme zurückgreifen, die die Führerscheinprüfung automatisch durchführen und die Ergebnisse elektronisch speichern. das reduziert den administrativen Aufwand und minimiert menschliche Fehler.
Der Strafrahmen des Paragraf 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 StVG sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit sieht er eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor.
Nicht nur eine unterlassene, sondern auch eine halbherzig durchgeführte Führerscheinkontrolle im Fuhrpark kann wegen der Verletzung von Halterpflichten zur strafrechtlichen Haftung des Fuhrparkverantwortlichen nach Paragraf 21 StVG führen.
Führerscheinkontrolle - die gesetzliche Grundlage
Fahren ohne Führerschein kann nicht nur für den Fahrer negative Konsequenzen haben, sondern ebenso für den Halter des Fahrzeugs. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn er eine Person sein Fahrzeug führen lässt, die die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder der temporär das Führen eines Fahrzeugs aufgrund eines Fahrverbotes untersagt ist. Im Gesetz gibt es keine ausdrückliche Vorschrift zur Führerscheinkontrolle durch den Halter des Fahrzeugs. Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle ergibt sich vielmehr daraus, dass der Halter strafrechtliche Konsequenzen in Form einer Geld- oder Haftstrafe gemäß § 21 StVG zu befürchten hat, wenn er eine Person ohne Führerschein sein Fahrzeug fahren lässt oder dies anordnet. Halter eines Fahrzeugs ist gemäß einem BGH Urteil von 1992 (BGH, VersR 1992, 437), wer „das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die entsprechende Verfügungsgewalt hierüber besitzt“. Es kommt also nicht darauf an, wer im Fahrzeugregister als Halter eingetragen ist. Somit haften in Unternehmen und Fuhrparks die Geschäftsführer bzw. der Vorstand. Die Verantwortung der Halterpflichten können die Geschäftsführer und Vorstände auch an Fuhrparkverantwortliche delegieren und somit ihre Haftung beschränken.
Die regelmäßige und ordnungsgemäße Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Der Arbeitgeber, Fuhrparkleiter, Vorstand, Geschäftsführer trägt die Verantwortung für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Flottenfahrzeuge, was auch bedeutet, dass alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein müssen. Deshalb ist es daher wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob dies der Fall ist. Die Vernachlässigung dieser Pflicht kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Rahmen eines Unfalls haftet der Halter. Lässt der Halter fahrlässig oder vorsätzlich jemanden sein Fahrzeug ohne Führerschein fahren, kann er den Schaden von der Versicherung nicht erstattet bekommen.
Mit einem effektiven Kontrollsystem kann die regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis der Mitarbeiter einfach und rechtssicher durchgeführt werden.
Gemäß §21 der Stvo riskiert ein Fahrzeughalter eine Freiheits- oder Geldstrafe, wenn er einer Person das Führen seines Fahrzeugs erlaubt, obwohl diese nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.
Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Führerscheinkontrolle im Fuhrpark verstoßen, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es ist daher unerlässlich, diese Vorschriften ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung sicherzustellen.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter die mit Firmenfahrzeuge unterwegs sind ?
Nein ? Warum ? Das kann teuer und unangenehm werden.
Die regelmäßige und ordnungsgemäße Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist wichtig um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Als Arbeitgeber oder Fuhrparkbeauftragter, tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung Ihrer Fahrzeuge, was aber auch bedeutet, dass alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein müssen.
Es ist daher unerlässlich, regelmäßig und rechtssicher die Führerscheine zu überprüfen, ob dies auch der Fall ist.
Die Vernachlässigung dieser Pflicht kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls oder bei einer Polizeikontrolle haftet der Halter des Fahrzeugs. Lässt der Halter fahrlässig oder vorsätzlich jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führen, kann er den entstandenen Schaden nicht von der Versicherung erstattet bekommen.
Durch ein effektives Kontrollsystem kann die regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis der Mitarbeiter einfach und rechtssicher durchgeführt werden. Gemäß §21 der Straßenverkehrsordnung riskiert der Fahrzeughalter eine Freiheits- oder Geldstrafe, wenn er einer Person das Führen seines Fahrzeugs erlaubt, obwohl diese nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.
Es ist daher von größter Wichtigkeit, die gesetzlichen Bestimmungen zur Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen.
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